Auftragsverarbeitungsvertrag

gemäß Art. 28 DSGVO (Data Processing Agreement) - für die Nutzung von Workflow Trigger Extensions

1. Gegenstand und Weisungen

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen ausschließlich zur Erbringung des Dienstes Workflow Trigger Extensions: Bereitstellung zusätzlicher Shopify-Flow-Trigger-Typen, einschließlich der Erkennung von Änderungen an Kunden- und Bestelldaten (zum Beispiel 'Customer Email Changed' oder 'Address Changed') sowie - soweit vom Händler aktiviert - von Triggern auf Basis des Besucherverhaltens im Onlineshop und im Checkout des Händlers, erhoben über ein Shopify Web Pixel.

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen - auch in Bezug auf die Übermittlung in ein Drittland -, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten hierzu verpflichtet ist. Dieser AVV bildet zusammen mit der Nutzung und Konfiguration der App durch den Verantwortlichen diese dokumentierte Weisung.

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften verstößt.

2. Laufzeit

Dieser AVV gilt, solange der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet, d. h. für die Dauer der Nutzung der App durch den Verantwortlichen, und endet mit der Löschung oder Rückgabe der Daten gemäß Ziffer 9.

3. Art und Zweck der Verarbeitung; Daten und Betroffene

Art und Zweck der Verarbeitung: Bereitstellung zusätzlicher Shopify-Flow-Trigger-Typen, einschließlich der Erkennung von Änderungen an Kunden- und Bestelldaten (zum Beispiel 'Customer Email Changed' oder 'Address Changed') sowie - soweit vom Händler aktiviert - von Triggern auf Basis des Besucherverhaltens im Onlineshop und im Checkout des Händlers, erhoben über ein Shopify Web Pixel.

Kategorien personenbezogener Daten: Personenbezogene Kundendaten, die zur Änderungserkennung aus dem Shopify-Shop gelesen werden - insbesondere Vor- und Nachname, Rechnungs- und Lieferadresse sowie E-Mail-Adresse - nebst zugehörigen Bestell-, Produkt- und Metafield-Daten. Soweit der Händler Storefront-Trigger aktiviert, zusätzlich: das Verhalten der Besucher im Onlineshop, namentlich aufgerufene Produkte, Varianten und Kategorien, Warenkorb- und Checkout-Ereignisse, eingegebene Suchbegriffe, im Checkout angezeigte Fehlermeldungen, ein vom Checkout abgelehnter Rabattcode, die Shopify-Kundenkennung bei angemeldeten Besuchern, die Unternehmens- und Standortkennung bei angemeldeten B2B-Einkäufern, alle Daten, die der Händler über einen Custom Storefront Trigger selbst veröffentlicht, sowie die der Anfrage innewohnende IP-Adresse. Das Web Pixel erhebt keine Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder Postanschriften von Besuchern.

Kategorien betroffener Personen: Die Kunden des Händlers; Besucher des Onlineshops des Händlers, einschließlich nicht angemeldeter Besucher ohne Bestellung, soweit Storefront-Trigger aktiviert sind; die Mitarbeiter des Händlers, die die App nutzen.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Anlage 1.

4. Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, und dass der Zugriff auf das für die Leistungserbringung erforderliche Maß beschränkt ist.

5. Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32 DSGVO)

Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie der Art, des Umfangs, der Umstände und Zwecke der Verarbeitung und des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen trifft der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die aktuellen Maßnahmen sind in Anlage 2 beschrieben.

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine schriftliche Genehmigung, die in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter zur Erbringung des Dienstes einzusetzen. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich zu Datenschutzpflichten, die den in diesem AVV festgelegten gleichwertig sind.

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens 30 Tage im Voraus über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern und gibt dem Verantwortlichen damit die Möglichkeit, gegen solche Änderungen vor deren Wirksamwerden Einspruch zu erheben.

7. Unterstützung des Verantwortlichen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von Anträgen betroffener Personen zur Wahrnehmung ihrer Rechte nach Kapitel III DSGVO.

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten gemäß Art. 32 bis 36 DSGVO (Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation) unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen.

8. Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt geworden ist, und stellt die Informationen bereit, die der Verantwortliche zur Erfüllung seiner Meldepflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO billigerweise benötigt.

9. Löschung oder Rückgabe der Daten

Nach Wahl des Verantwortlichen löscht der Auftragsverarbeiter nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück und löscht vorhandene Kopien, und zwar innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende (zum Beispiel Deinstallation der App), sofern nicht nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten eine Pflicht zur Speicherung besteht.

Der Auftragsverarbeiter beachtet zudem die verpflichtenden Datenlösch-Webhooks von Shopify (customers/redact und shop/redact) innerhalb der von Shopify vorgegebenen Fristen.

10. Nachweise und Audits

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen - einschließlich Inspektionen -, die vom Verantwortlichen oder einem von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, nach angemessener Vorankündigung und unter Wahrung der Vertraulichkeit.

11. Drittlandtransfers

Die eigene Verarbeitungsinfrastruktur des Auftragsverarbeiters (Google Cloud, Region europe-west1, Belgien) befindet sich in der Europäischen Union. Die für diesen Dienst eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 3 aufgeführt. Soweit ein Unterauftragsverarbeiter - insbesondere Shopify - personenbezogene Daten außerhalb des EWR verarbeitet, erfolgt die Übermittlung unter geeigneten Garantien gemäß Kapitel V DSGVO, insbesondere den EU-Standardvertragsklauseln und, sofern einschlägig, dem EU-U.S. Data Privacy Framework.

12. Haftung und Schlussbestimmungen

Die Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO und der Vereinbarung der Parteien über die Nutzung der App. Dieser AVV unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen bedürfen der Textform.

Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und sonstigen Vereinbarungen der Parteien gehen die Regelungen dieses AVV in Bezug auf den Datenschutz vor.

13. Vertragsschluss

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag wird auf der Website des Auftragsverarbeiters (und ggf. im Kundenkonto des Verantwortlichen) bereitgestellt. Der Vertragsschluss erfolgt, indem der Verantwortliche vor Vertragsschluss den Inhalt zur Kenntnis nimmt und die Bestätigungs-Checkbox (zum Beispiel 'Ich akzeptiere den Auftragsverarbeitungsvertrag') aktiv anklickt.

Eine handschriftliche Unterschrift des Verantwortlichen ist daher nicht erforderlich; die Zustimmung des Verantwortlichen wird elektronisch mit dem Datum der Annahme dokumentiert, und die Unterschrift des Auftragsverarbeiters ist nachstehend angebracht.

Anlage 1 - Einzelheiten der Verarbeitung

Gegenstand und Zweck: Bereitstellung zusätzlicher Shopify-Flow-Trigger-Typen, einschließlich der Erkennung von Änderungen an Kunden- und Bestelldaten (zum Beispiel 'Customer Email Changed' oder 'Address Changed') sowie - soweit vom Händler aktiviert - von Triggern auf Basis des Besucherverhaltens im Onlineshop und im Checkout des Händlers, erhoben über ein Shopify Web Pixel.

Art der personenbezogenen Daten: Personenbezogene Kundendaten, die zur Änderungserkennung aus dem Shopify-Shop gelesen werden - insbesondere Vor- und Nachname, Rechnungs- und Lieferadresse sowie E-Mail-Adresse - nebst zugehörigen Bestell-, Produkt- und Metafield-Daten. Soweit der Händler Storefront-Trigger aktiviert, zusätzlich: das Verhalten der Besucher im Onlineshop, namentlich aufgerufene Produkte, Varianten und Kategorien, Warenkorb- und Checkout-Ereignisse, eingegebene Suchbegriffe, im Checkout angezeigte Fehlermeldungen, ein vom Checkout abgelehnter Rabattcode, die Shopify-Kundenkennung bei angemeldeten Besuchern, die Unternehmens- und Standortkennung bei angemeldeten B2B-Einkäufern, alle Daten, die der Händler über einen Custom Storefront Trigger selbst veröffentlicht, sowie die der Anfrage innewohnende IP-Adresse. Das Web Pixel erhebt keine Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder Postanschriften von Besuchern.

Kategorien betroffener Personen: Die Kunden des Händlers; Besucher des Onlineshops des Händlers, einschließlich nicht angemeldeter Besucher ohne Bestellung, soweit Storefront-Trigger aktiviert sind; die Mitarbeiter des Händlers, die die App nutzen.

Dauer: für die Laufzeit der Nutzung der App durch den Verantwortlichen (siehe Ziffer 2).

Anlage 2 - Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Der Auftragsverarbeiter trifft die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen:

  • Vertraulichkeit - Zutrittskontrolle: Hosting in den zertifizierten EU-Rechenzentren von Google Cloud (ISO 27001 / SOC 2); der Auftragsverarbeiter betreibt keine eigenen Serverräume.
  • Vertraulichkeit - Zugangskontrolle: authentifizierter Zugang zu allen Systemen, Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) für administrative Zugänge, Einsatz eines Passwort-Managers, administrative Konten nach dem Least-Privilege-Prinzip, keine geteilten Logins.
  • Vertraulichkeit - Zugriffskontrolle: rollenbasierte Zugriffsbeschränkungen, Zugriffsprotokollierung und Verschlüsselung ruhender Daten.
  • Vertraulichkeit - Trennungskontrolle: logische Trennung der Daten je Händler (Mandantentrennung) sowie getrennte Produktions- und Nicht-Produktions-Umgebungen.
  • Integrität - Weitergabekontrolle: TLS/HTTPS für alle Daten während der Übertragung; gesamte Verarbeitung innerhalb der Europäischen Union.
  • Integrität - Eingabekontrolle: Protokollierung relevanter Änderungen (wer, was, wann).
  • Verfügbarkeit und Belastbarkeit: redundante EU-Cloud-Infrastruktur, Monitoring und Alerting, regelmäßige, vollständig verschlüsselte Backups sowie dokumentierte Wiederherstellungsverfahren.
  • Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung: Datenschutz-Management, ein Incident-Response- und Meldeprozess für Datenschutzverletzungen, Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen sowie Kontrolle der Unterauftragsverarbeiter nach Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO.
  • Speicherbegrenzung: sämtliche Verarbeitungsverläufe (Versand-, Ausführungs- und Webhook-Verlauf) werden automatisch nach 30 Tagen gelöscht; Betriebsprotokolle werden nicht länger als 30 Tage aufbewahrt.
  • Personenbezogene Datenfelder (PII) werden auf Feldebene mit Google Cloud KMS verschlüsselt. Personenbezogene Kundendaten und Geheimnisse (z. B. Zugangsdaten und Token) werden mit getrennten Google-Cloud-KMS-Schlüsseln verschlüsselt.
  • Zusätzlich zum verschlüsselten Wert wird von jedem überwachten PII-Feld ein Einweg-Hash gespeichert, um Werte zwischen Ereignissen zu vergleichen und Änderungen zu erkennen; verglichen werden nur Hashes.
  • Storefront-Ereignisse werden nur erhoben, wenn der Besucher in die Analyse eingewilligt hat. Fehlt die Einwilligung, wird das Ereignis bereits im Browser des Besuchers verworfen und erreicht unsere Systeme nicht.
  • Das Web Pixel läuft in der von Shopify bereitgestellten Sandbox ohne Zugriff auf den Seiteninhalt. Es liest ausschließlich die Felder der jeweiligen Shopify-Ereignisse und setzt keine eigenen Cookies zu Werbe- oder seitenübergreifenden Tracking-Zwecken.

Anlage 3 - Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche genehmigt die folgenden Unterauftragsverarbeiter:

  • Google Cloud (Google Ireland Limited) - Compute, Storage und Cloud-KMS-Schlüsselverwaltung - European Union - Google Cloud region europe-west1 (Belgium) - AVV: https://cloud.google.com/terms/data-processing-addendum
  • Shopify International Limited - Die Shopify-Plattform - die App empfängt Trigger von Shopify Flow und gibt Daten dorthin zurück; diese können vom Händler weitergeleitete personenbezogene Daten enthalten - Ireland (EU); Shopify operates globally, third-country transfers safeguarded under Chapter V GDPR (SCC / EU-U.S. DPF) - AVV: https://www.shopify.com/legal/dpa

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